Verbotene KI-Praktiken (Art. 5)
Diese KI-Anwendungen sind in der EU vollständig verboten. Art. 5 EU AI Act mit allen Verboten erklärt.
Welche KI-Praktiken sind komplett verboten?
Art. 5 listet KI-Anwendungen auf, die die EU als unvereinbar mit ihren Grundwerten betrachtet. Diese Verbote gelten bereits seit dem 2. Februar 2025.
1. Manipulation und Täuschung
KI, die unterschwellige oder manipulative Techniken einsetzt, um Menschen zu beeinflussen und ihnen damit zu schaden. Stell dir eine KI vor, die gezielt psychologische Tricks nutzt, um dich zum Kauf zu drängen.
2. Ausnutzung von Schwächen
KI, die gezielt Schwächen von Personen ausnutzt — etwa aufgrund von Alter, Behinderung oder wirtschaftlicher Lage.
3. Social Scoring
KI zur Bewertung von Menschen auf Basis ihres Sozialverhaltens, wenn das zu ungerechtfertigter Benachteiligung führt. Ähnlich dem chinesischen Sozialkreditsystem.
4. Vorhersage von Straftaten
KI zur Risikobewertung, ob jemand Straftaten begehen könnte — basierend nur auf Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen, nicht auf objektiven Fakten.
5. Gesichtserkennung aus dem Internet
KI-Systeme, die Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Scraping von Bildern aus dem Internet oder Videoüberwachung aufbauen.
6. Emotionserkennung am Arbeitsplatz
KI zur Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Ausnahme: medizinische oder sicherheitsrelevante Zwecke.
7. Biometrische Kategorisierung
KI, die Menschen nach sensiblen Merkmalen kategorisiert: Ethnie, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion oder sexuelle Orientierung.
8. Echtzeit-Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen
Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum durch Strafverfolgungsbehörden. Es gibt nur eng gefasste Ausnahmen, z.B. bei vermissten Personen oder Terrorabwehr.
Was droht bei Verstößen?
Verstöße gegen Art. 5 treffen am härtesten: bis zu 35 Mio. Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.