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Hochrisiko-KI: Annex III im Detail

Welche KI-Systeme gelten als Hochrisiko? Alle 8 Kategorien aus Annex III des EU AI Act erklärt.

Art. 6 Abs. 2, Annex III

In welchen Bereichen gilt KI als Hochrisiko?

Annex III des EU AI Act listet acht Bereiche auf, in denen KI-Systeme als Hochrisiko gelten. Hier die Übersicht mit konkreten Beispielen aus der Praxis:

1. Biometrie

KI zur biometrischen Identifikation von Personen. Ausgenommen ist die reine Verifizierung (1:1-Abgleich mit Einwilligung).

Beispiel: Gesichtserkennung in Menschenmengen oder biometrische Kategorisierung nach Ethnie.

2. Kritische Infrastruktur

KI als Sicherheitskomponente in Verkehr, Wasser-, Gas-, Strom- oder Wärmeversorgung.

Beispiel: KI-gesteuerte Verkehrsleitsysteme oder automatisierte Netzsteuerung im Energiebereich.

3. Bildung und Berufsausbildung

KI, die über Zugang zu Bildung oder die Bewertung von Lernergebnissen entscheidet.

Beispiel: Automatisierte Prüfungsbewertung, KI-gestützte Hochschulzulassung, Proctoring-Software.

4. Beschäftigung und Personalmanagement

KI für Einstellung, Beförderung, Kündigung oder Aufgabenverteilung.

Beispiel: KI-Screening von Bewerbungen oder automatisierte Leistungsbewertung.

5. Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen

KI, die über Kreditwürdigkeit, Versicherungsprämien, Sozialleistungen oder Notrufe entscheidet.

Beispiel: Kreditscoring-Algorithmen oder KI-Triage bei Notrufen.

6. Strafverfolgung

KI zur Risikobewertung, als Lügendetektor, für Beweiswürdigung oder Profiling.

Beispiel: Predictive Policing oder KI-gestützte Beweisanalyse.

7. Migration, Asyl und Grenzkontrolle

KI bei Visumanträgen, Asylverfahren oder Grenzüberwachung.

Beispiel: Automatisierte Visum-Vorprüfung oder Risikobewertung bei der Grenzkontrolle.

8. Rechtspflege und demokratische Prozesse

KI bei Gerichtsentscheidungen oder zur Beeinflussung von Wahlen.

Beispiel: KI-Empfehlungen für Strafmaß oder automatisierte Präzedenzfall-Recherche mit Entscheidungseinfluss.

Was heißt "Hochrisiko" konkret?

Hochrisiko-KI-Systeme müssen die Anforderungen der Art. 8-15 erfüllen: Risikomanagementsystem, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung. Der Stichtag ist der 2. August 2026.

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